Arbeitsplatzbrillen

Die meisten Arbeiten werden heute an Schreibtischen mit Computern verrichtet. Häufiges Problem vieler Menschen, die Computerarbeiten verrichten, sind Ermüdung, Verspannungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwächen und gerötete oder brennende Augen.
Doch auch Beschäftigungen ohne PC können solche Symptome hervorrufen, wie z. B. Basteln, Kochen, Lesen etc.

Das Problem ist, dass die hierfür genutzten Gleitsicht- oder Lesebrillen nicht ausreichen, um dauerhaft bei kurzen und mittleren Entfernungen optimal zu sehen. Denn mit einer Lesebrille können Sie nur bis zu einer Entfernung von ca. 40 cm scharf sehen. 
Eine Gleitsichtbrille schafft es zwar alle Entfernungen scharf darzustellen, jedoch ist der Fernbereich sehr groß ausgelegt und im mittleren und nahen Bereich ist das Sehfeld häufig eingeschränkt.

Arbeitsplatzbrillen zeichnen sich durch so genannte Nahkomfortgläser aus. Sie ermöglichen ein stufenloses Sehen beim Wechsel von Schriftstück, Tastatur und Bildschirm. Auch das Geschehen hinter dem Bildschirm ist immer noch gut zu sehen.

Wer unter diesem Problem leidet, hat Glück:
Die Bundesrepublik hat Ende 1996 die Bildschirmarbeitsverordnung verabschiedet, die u. a. Mindestanforderungen an Computerarbeitsplätze festlegt. 
Bestandteil dieser Verordnung ist das Recht des Arbeitnehmers auf regelmäßige Sehtests und - wenn nötig - auf eine Bildschirmarbeitsbrille. Die Kosten für diese hat der Arbeitgeber zu tragen.

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